Ihre kompetente Hausverwaltung in der Region

Professionell, transparent und kundenorientiert – Bei Objekto stehen Ihre Interessen als Eigentümer an erster Stelle. Mit unseren Verwaltungsdienstleistungen betreuen wir Ihre Immobilie, als wäre es unsere eigene.

Mehr erfahren Ihr Portal

Unsere Leistungen

WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung

Wir übernehmen die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit Sorgfalt und Fachkompetenz.

Mietmanagement

Mietmanagement

Verwaltung von Mietimmobilien, Betreuung von Mietern und Unterstützung bei Mietanfragen.

Instandhaltungsservice

Instandhaltungsservice

Professionelle und regelmäßige Instandhaltung Ihrer Immobilien – für Werterhalt und Sicherheit.

Über uns

Objekto bietet Ihnen als erfahrene Hausverwaltung umfassende Dienstleistungen rund um die Verwaltung von WEG- und Mietimmobilien. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem engagierten Team sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Belange rund um Ihre Immobilie.

Mehr über uns
Referenz-Projekte - Objekto+

Referenz-Projekte

Einige unserer Referenzen aus den Bereichen WEG-Verwaltung, Sondereigentumsverwaltung und Projektentwicklung.

Mietverwaltung in Frankfurt - Riedberg

WEG-Verwaltung in Frankfurt - Riedberg

6 Einheiten 22 Stellplätze

Mietverwaltung in Heusenstamm

WEG-Verwaltung in Heusenstamm

3 Einheiten und einen Stellplatz

Mietverwaltung in Rodgau

Mietverwaltung in Rodgau

4 Einheiten und 4 Stellplätze

FAQ - Häufig gestellte Fragen für Wohnungseigentümer

1. Was ist eine Eigentümerversammlung und wie oft findet sie statt?

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Gremium der WEG, in dem Entscheidungen über gemeinschaftliche Angelegenheiten getroffen werden. In der Regel findet sie einmal jährlich statt. Bei Bedarf können auch außerordentliche Versammlungen einberufen werden.

2. Wie kann ich einen Punkt auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung setzen?

Jeder Eigentümer kann schriftlich beantragen, dass ein Punkt auf die Tagesordnung gesetzt wird. Der Antrag muss rechtzeitig vor der Versammlung beim Verwalter eingehen. Nutzen Sie hierfür das Antragsformular, das Sie unter den Downloads für Eigentümer finden.

3. Was mache ich, wenn ich an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen kann?

Wenn Sie nicht persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, Sie zu vertreten. Eine Vorlage für eine Vertretungsvollmacht finden Sie unter den Downloads für Eigentümer.

4. Wie werden Beschlüsse in der Eigentümerversammlung gefasst?

Beschlüsse werden durch Abstimmung gefasst. Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet, es sei denn, das Gesetz schreibt eine andere Mehrheit vor.

5. Wie kann ich Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen?

Sie haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen. Vereinbaren Sie hierfür bitte einen Termin mit Ihrem Objektmanager. Alternativ können bestimmte Dokumente auch über das Kundenportal heruntergeladen werden.

6. Wie kann ich die Hausverwaltung erreichen?

Objekto ist für Sie während der Telefonzeiten telefonisch und per E-Mail erreichbar. In dringenden Fällen, z. B. bei Notfällen, steht Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten unsere Notfallnummer zur Verfügung. Alle Kontaktinformationen finden Sie auf unserer Website und im Kundenportal.

7. Welche Aufgaben hat der Verwaltungsbeirat?

Der Verwaltungsbeirat unterstützt die Hausverwaltung und kontrolliert deren Arbeit. Er prüft die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan und gibt Empfehlungen an die Eigentümergemeinschaft.

8. Was ist bei einem Mieterwechsel zu beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, sind Sie für die ordnungsgemäße Übergabe verantwortlich. Erstellen Sie bei Auszug und Einzug ein Protokoll, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Vorlagen dafür finden Sie auf unserem Kundenportal.

9. Wie funktioniert das Kundenportal und welche Vorteile bietet es?

Das Kundenportal ermöglicht Ihnen den einfachen Zugriff auf wichtige Dokumente und Informationen. Sie können hier Protokolle, Abrechnungen, Vollmachten und mehr herunterladen. Außerdem können Sie Ihre Kontaktdaten aktualisieren und Anfragen an die Verwaltung senden.

10. Was ist eine Sonderumlage und wann wird sie beschlossen?

Eine Sonderumlage ist eine einmalige Zahlung der Eigentümergemeinschaft, die bei unerwarteten Ausgaben oder größeren Instandhaltungsmaßnahmen erhoben wird. Die Entscheidung über eine Sonderumlage erfolgt durch Beschluss in der Eigentümerversammlung.